Informationen zur Schullaufbahn

Welche Kinder sind eigentlich schulpflichtig?

Bildungsschwerpunkte an der Grundschule

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Hier werden nicht nur die Grundfertigkeiten im Lesen, Rechnen und Schreiben vermittelt. Neben dem Wissenserwerb geht es auch darum, Interessen zu entwickeln, soziale Verhaltensweisen sowie musische und praktische Fähigkeiten zu fördern und Werthaltungen aufzubauen.

Die Kinder sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, um sich die Welt zu erschließen, sich in ihr zurechtzufinden und sie auch mitzugestalten. Der Lehrplan für die bayerische Grundschule spricht in diesem Zusammenhang von "Grundlegender Bildung".

Was bedeutet schulfähig?

Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt ist, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann. Kinder können auch vorzeitig aufgenommen oder auch zurückgestellt werden - je nach individuellem Entwicklungsstand des Kindes.

Die Entscheidung trifft jeweils der Schulleiter. Er stützt sich dabei auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung der Schulfähigkeit durch eine erfahrene Lehrkraft. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

Ein guter Start ins Schulleben

In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

 

So geht die Schulkarriere weiter

Jahrgangsstufe 4

Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung

Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.

Es enthält:

  • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat und Sachunterricht,
  • eine Bewertung des Sozial-, sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben. Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht:

  • bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums.
  • bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule.
  • ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

 


Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule - Bedingungen seit dem Schuljahr 2010/11

Übertritt in Jahrgangsstufe 5 an:

  • Gymnasium: Jahreszeugnis (D, M): Ø 2,00*
  • Realschule: Jahreszeugnis (D, M): Ø 2,50*

Übertritt in Jahrgangsstufe 6 an:

  • Gymnasium: nur mit Aufnahmeprüfung
  • Realschule: Jahreszeugnis (D, M, E): Ø 2,00 | bei Nichterreichen: Aufnahmeprüfung

Übertritt in die M7:

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt in die M8:

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Schnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt in die M9:

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Schnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt in die M10:

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 oder schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

 

 

Mittlere-Reife-Zug - Eine gute Alternative!

Die Mittelschule Weidenberg bietet ihren Schülern und den Schülern aus dem Schulsprengel die Möglichkeit, den Mittlere-Reife-Zug zu besuchen und so die Mittlere Reife zu erwerben.

Schüler, die sich für diesen Schulzweig entscheiden, haben die Möglichkeit, in vier Schuljahren (ab der M7) die allgemeine Mittlere Reife zu erwerben. Die Mittlere Reife der Mittelschule ist gleichwertig der Mittleren Reife der Realschulen und Wirtschaftsschulen und berechtigt zum Besuch der Fachoberschule (FOS) mit der Möglichkeit des Erwerbs eines Fachabiturs.

Der wesentliche Vorteil des Mittelschulweges liegt darin, dass hier eine fundierte und zukunftsorientierte Vorbereitung auf die Anforderungen der Berufswelt geboten wird. Dies geschieht durch eine intensive Praxis- und Berufsorientierung, Betriebserkundungen im Zuge des Unterrichtsfaches AWT (Arbeit-Wirtschaft-Technik), mehrwöchige Betriebspraktika unter Betreuung des Klassenlehrers und arbeitspraktisch ausgerichtete Unterrichtsfächer.

Gerade Kinder, die nach der 4. Klasse noch etwas Zeit zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten brauchen, können den M-Weg über die 5. und 6. Klasse der Mittelschule zur M7 ohne den immensen Druck eines Probeunterrichts gehen. Eltern können ihrem Kind damit einen möglicherweise vorhersehbaren, enorm belastenden Misserfolg, eine mögliche Rückkehr vom Gymnasium, von der Realschule an die Mittelschule ersparen.

Übertritt in die M7 von der 6. Klasse Mittelschule

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis)

  • bis 2,66: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten
  • ab 3,00 und schlechter: Antrag der Erziehungsberechtigten und Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt in die M8 von der 7. Klasse Mittelschule

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis)

  • bis 2,33: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten
  • ab 2,66 und schlechter: Antrag der Erziehungsberechtigten und Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt in die M9 von der 8. Klasse Mittelschule

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Zwischenzeugnis)

  • bis 2,33: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten
  • ab 2,66 und schlechter: Antrag der Erziehungsberechtigten und Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt in die M10 von der 9. Klasse Mittelschule

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Quali-Zeugnis)

  • bis 2,33: Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten
  • ab 2,66 und schlechter: Antrag der Erziehungsberechtigten und Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt aus Gymnasium und Realschule

Schüler des Gymnasiums und der Realschule, die eine Versetzung in die nächst höhere Klasse erhalten, können ohne weitere Notenvoraussetzungen in den M-Zweig der Mittelschule übertreten.

Für eine weiterführende Beratung stehen wir den Eltern gerne zur Verfügung.